Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Umfang
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Guliles doo gelten, sofern nicht anders angegeben, für alle Kauf- und Werklieferungsverträge sowie sonstige Bestellungen (Bestellung) zwischen Guliles doo und Kunden, die Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes (ZVPot), des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (ZVOP-1) und des Gesetzes über elektronische Kommunikation (ZEKom-1) sind (Käufer). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers aktuellen bzw. in der zuletzt in Textform veröffentlichten Fassung.
- Vertragsabschluss
- Die Angebote von Guliles doo sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot, das mangels abweichender Regelung mindestens 8 Tage gültig bleibt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Guliles doo dem Käufer eine schriftliche (auch in Textform) Bestätigung bezüglich der Bestellung übermittelt.
- Guliles doo übernimmt gegenüber Endverbrauchern eine Garantie nur nach Maßgabe einer gesonderten, als solche bezeichneten Garantieerklärung.
- Die von Guliles doo im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sowie die von Guliles doo bereitgestellten technischen Informationen und Spezifikationen sind verbindlich. Technische, konstruktive oder sonstige Änderungen der Bestellung oder des Werkes sind zulässig, wenn und soweit sie für den Käufer zumutbar sind.
- Individuelle Vereinbarungen einschließlich Handelsbedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt dieser Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Guliles doo maßgeblich.
Umfang und Ort der Lieferung, Transport und Gefahrenübergang
- Grundsätzlich wird eine Lieferung ab Werk oder eine Lieferung an einen anderen, dem Käufer bekannt gegebenen Versandort von Guliles doo vereinbart und dieser Ort ist der Erfüllungsort für die Lieferung und etwaige Nacherfüllung. Das Risiko geht spätestens mit der Absendung des Produkts auf den Käufer über. Verzögert sich die Lieferung aufgrund des Verhaltens des Käufers oder infolge eines Umstands, auf den Guliles doo keinen Einfluss hat, geht das Risiko mit Erhalt der Mitteilung über die Versandbereitschaft der Produkte auf den Käufer über.
- Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer auf seine Kosten eine Reiseversicherung nach den üblichen Transportversicherungsbedingungen abzuschließen, die das Risiko des Transports des bestellten Produkts vom Versandort zum vereinbarten Bestimmungsort abdeckt. Die Transportkosten trägt der Käufer gemäß Punkt V.5.
- Für den Fall der Vereinbarung von Handelsklauseln gelten die Incoterms in ihrer neuesten Fassung.
- Guliles doo ist berechtigt, vor Ablauf der Lieferfrist Teillieferungen und Teilrechnungen in akzeptablem Umfang vorzunehmen.
- Wird die Lieferung oder der Versand des Liefergegenstands auf Wunsch des Käufers oder aufgrund von Umständen verzögert, für die der Käufer das Risiko und die Verantwortung trägt, so hat der Käufer Guliles doo die durch die Lagerung des Gegenstands entstandenen Kosten sowie die aufgelaufenen Zinsen auf das für den Liefergegenstand eingesetzte Kapital zu erstatten. Im Falle der Lagerung durch Guliles doo beträgt der Anspruch mindestens 0,5% des noch offenen Rechnungsbetrags für jeden noch offenen Monat, beginnend mit dem Monat nach der Mitteilung, dass die Produkte versandbereit sind. Dem Kunden bleibt weiterhin das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Guliles doo ist jedoch nach Setzung einer angemessenen Nachlieferfrist und erfolglosem Ablauf dieser Frist berechtigt, den Liefergegenstand anderweitig zu verwerten und dem Käufer mit angemessen verlängerter Frist einen Ersatzgegenstand zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Guliles doo wird dafür sorgen, dass die von Guliles doo an den Käufer gelieferten Produkte den Gesetzen und Vorschriften des/der vom Käufer angegebenen Landes/Länder entsprechen. Falls der Käufer die Produkte – nach Erhalt der Produkte – in Drittländer exportiert, ist es die Pflicht des Käufers, sicherzustellen, dass die Produkte den geltenden lokalen Gesetzen und Vorschriften dieser Länder in Bezug auf die Produkte entsprechen. Falls der Käufer sich jedoch dafür entscheidet, Produkte in Drittländer zu exportieren, ist der Käufer allein verantwortlich für jegliche Haftung, die sich aus der Nichtkonformität der Produkte ergibt.
- Lieferfrist und Betriebsstörungen
- Lieferfristen beginnen frühestens nach Eingang sämtlicher für die Bestimmung des Auftragsinhalts erforderlichen Unterlagen, sofern der Käufer diese Unterlagen vereinbarungsgemäß zu beschaffen hat, sowie nach Eingang der Anzahlung. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist zum Versand gebracht und die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wurde.
- Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt von Umständen, die Guliles doo oder seine Lieferanten nicht zu vertreten haben und die keinen erheblichen Einfluss auf die Herstellung oder Lieferung des Produktes haben (z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt und andere Betriebsstörungen, die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegen), um die Dauer der Betriebsstörung. Guliles doo ist verpflichtet, den Käufer über die voraussichtliche Dauer der Betriebsstörung zu informieren und einen neuen Liefertermin zu nennen. Ist das Produkt auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht lieferbar, sind beide Parteien berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits geleistete Zahlung des Käufers wird unverzüglich zurückerstattet. Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß Punkt X. und die gesetzlichen Rechte von Guliles doo, insbesondere wenn eine Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen (z. B. aufgrund Unmöglichkeit) nicht mehr verpflichtet ist, bleiben unberührt.
- Die Voraussetzungen des Lieferverzuges richten sich unbeschadet der vorstehenden Regelungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon ist jedoch in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Käufer erforderlich.
- Preise und Nebenkosten
- Lieferungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisen gemäß Auftragsbestätigung von Guliles doo. Alle Preise gelten ab Werk/Versandort. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und verstehen sich zzgl. sonstiger Nebenkosten (z. B. Montage- und Einweisungskosten), gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben (z. B. Zölle, Gebühren) in der jeweils gültigen Höhe.
- Guliles doo behält sich das Recht vor, die Festpreise für einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, marktüblichen Selbstkostenpreisen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese Preise werden dem Kunden auf Anfrage vorgelegt.
- Bei einem Bestellwert unter 50 Euro berechnet Guliles doo einen Mindermengenzuschlag von 10 Euro. Abnahmemengen, die kleiner sind als die vorgeschriebenen Verpackungseinheiten, werden mit einem Zuschlag von 10% auf den Nettowarenwert abgewickelt.
- Erfolgt die Lieferung an Dritte, wird ein Zuschlag von 10% auf den Nettowarenwert berechnet.
- Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert über 750 EUR erfolgt der Versand frachtfrei, bei einem Nettowarenwert unter 750 EUR werden die Frachtkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Expresskosten und Gebühren für Postsendungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
- Zahlung und Verzug
- Zahlungen sind wie in der Rechnung angegeben sofort nach Erhalt der Rechnung und Lieferung der Ware an Guliles doo ohne jeden Abzug zu leisten. Guliles doo ist jedoch berechtigt, die jeweilige Lieferung jederzeit ganz oder teilweise gegen Vorauskasse auszuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens bei der Auftragsbestätigung erklärt. Guliles doo behält sich ausdrücklich die Annahme von Schecks vor. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Sämtliche Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Bei Schecks trägt der Käufer ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont-, Einziehungs- und sonstigen Bankspesen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann zur Tilgung der ältesten Hauptschuld verrechnet.
- Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch 9% p.a. berechnet; der Nachweis eines geringeren Schadens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes bleibt möglich.
- Dem Käufer steht die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Ansprüchen von Guliles doo nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht, wenn sich die Gegenforderung direkt auf die Hauptleistung von Guliles doo aus demselben Vertrag bezieht.
- Die Abtretung von Ansprüchen bedarf der Zustimmung von Guliles doo.
- Stellt sich nach Vertragsabschluss oder Lieferung der Ware heraus, dass der Käufer nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist, z. B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden, fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, kann Guliles doo sofort noch nicht fällige Forderungen oder solche Forderungen geltend machen, für die ein Scheck ausgestellt wurde. In diesen Fällen kann Guliles doo eine Vorauszahlung, eine Sicherheitsleistung oder eine Lieferung nur per Nachnahme für die noch nicht gelieferte Ware verlangen. Kommt der Käufer der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten gesetzlichen Frist nach, ist Guliles doo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Guliles doo behält sich das Eigentum an dem gelieferten Produkt vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beglichen sind, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen, Nachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen, die zu diesem Zeitpunkt anfallen. Übersteigt der Wert aller Sicherungsrechte, die Guliles doo zustehen, den Wert aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10%, wird Guliles doo auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Guliles doo berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Im Falle der Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Guliles doo ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich, es sei denn, Guliles doo bestätigt dies ausdrücklich schriftlich. Guliles doo ist zur Veräußerung der Ware befugt und der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angefallener Verwertungskosten anzurechnen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und getrennt von anderen Waren aufzubewahren. Er ist zudem verpflichtet, diese Ware auf eigene Kosten gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Raub und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Schadensfall entstehende Sicherungsansprüche sind an Guliles doo abzutreten. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen.
- Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Guliles doo unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und Guliles doo alle Auskünfte und Unterlagen zu geben, die zur Wahrung der Rechte von Guliles doo erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von Guliles doo hinzuweisen. Sofern ein Dritter nicht in der Lage ist, Guliles doo die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Käufer Guliles doo für den entstandenen Ausfall, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Beschädigung, Veränderung oder Vernichtung der Sache selbst.
- Der Käufer darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebs veräußern und/oder verarbeiten, sofern Guliles doo keine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Käufer geltend macht. Der Käufer tritt Guliles doo bereits jetzt alle Forderungen bis zum Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Guliles doo nimmt die Abtretung an. Bei einem Kontokorrentverhältnis zwischen dem Käufer und seinem Abnehmer gilt die vom Käufer im Voraus an Guliles doo abgetretene Forderung auch für den jeweils anerkannten Saldo und im Insolvenzfall des Abnehmers für den dann bestehenden „kausalen“ Saldo. Der Käufer darf die Forderungen auch nach der Abtretung einziehen. Die Befugnis von Guliles doo, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Guliles doo wird die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
- Der Käufer ist verpflichtet, Guliles doo eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten etc. zu übermitteln, Guliles doo alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die Prüfung dieser Auskünfte zu ermöglichen und die Abtretung den Abnehmern offenzulegen.
- Der Käufer erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die mit der Abholung der Vorbehaltsware beauftragten Personen das Grundstück oder Gebäude, in dem sich die Vorbehaltsware befindet, zu Fuß oder mit einem Fahrzeug betreten können, um die Vorbehaltsware abzuholen.
- Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer erfolgt stets für Guliles doo. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Guliles doo nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Guliles doo das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstand. Wird der Liefergegenstand in der Weise verarbeitet, vermischt oder verbunden, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer Guliles doo anteilmäßig Miteigentum überträgt. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum überträgt der Käufer an Guliles doo.
VIII. Mängelansprüche – Verjährung
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. KSchG); für Schadensersatz im Fall des Lieferantenregresses gelten jedoch die Regelungen in Punkt X.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. - Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, stehen dem Käufer folgende Rechte zu:
- a) Guliles doo ist zur Behebung des Mangels verpflichtet und wird dies nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels mittels Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache tun.
b) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von Guliles doo nur unerheblich ist. Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Käufer auch bei Mängeln ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen in Punkt X. verlangen.
c) Die Behebung des Mangels beinhaltet weder eine Verbesserung des mangelhaften Produktes noch den Einbau eines neuen oder reparierten Produktes, es sei denn, Guliles doo war ursprünglich bereits zum Einbau eines neuen oder reparierten Produktes verpflichtet.
d) Die zum Zwecke der Untersuchung und Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten sowie Kosten für den Transport des Produkts zum Ort der Mangelbeseitigung), trägt Guliles doo, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Guliles doo vom Käufer Ersatz der aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Untersuchungs- und Transportkosten) verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
e) Der Käufer hat Guliles doo die Zeit und Möglichkeiten mitzuteilen, die Guliles doo für die Durchführung der von Guliles doo gewünschten Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen benötigt. Andernfalls ist Guliles doo von jeglicher Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Verlangt der Käufer aus betrieblichen Gründen den Expresseinsatz eines Technikers oder Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, die mit Mehrkosten für Guliles doo verbunden sind, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Überstundenzuschläge, längere Anfahrtswege) zu tragen.
f) Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen leisten wir im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand. - Für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen, haftet ausschließlich der Käufer, sofern Guliles doo diese nicht zu vertreten hat.
- Rückgaben
- Eine Rücknahme der von Guliles doo gelieferten Ware erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dem Käufer stehen Ansprüche auf Schadensersatz (zB wegen Rücktritts bei fehlgeschlagener Nachlieferung) zu.
- Wenn Guliles doo ausnahmsweise bereit ist, das Produkt zurückzunehmen, wird hierfür im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung eine entsprechende Gebühr (in der Regel 25% des Nettoproduktwertes) erhoben. Das Transportrisiko und die Transportkosten trägt der Käufer.
- Haftung auf Schadensersatz
- Guliles doo haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Guliles doo für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Guliles doo nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Guliles doo. Für Ansprüche nach dem slowenischen Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit Guliles doo einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Wird der Kaufvertrag aufgelöst (zB durch Rücktritt einer der Vertragsparteien), ist der Käufer ungeachtet der sonstigen Entwicklung verpflichtet, den Liefergegenstand vorab gemäß den nachfolgenden Bestimmungen an Guliles doo zurückzusenden. Guliles doo ist berechtigt, den Liefergegenstand beim Käufer abzuholen.
- Guliles doo kann vom Käufer außerdem eine angemessene Zahlung für die Verschlechterung oder Zerstörung des gelieferten Artikels oder für die Nichtrückgabe des gelieferten Artikels verlangen, der im Risiko und in der Verantwortung des Käufers liegt.
- Guliles doo kann auch eine Zahlung für die Nutzung des gelieferten Gegenstands verlangen, wenn der Wert des gelieferten Gegenstands zwischen der Fertigstellung seiner Installation und seiner vollständigen Rücknahme durch Guliles doo gesunken ist. Diese Wertminderung berechnet sich aus der Differenz zwischen dem in der Bestellung angegebenen Gesamtpreis und dem aktuellen Wert, der aus dem Verkaufserlös oder, wenn ein Verkauf nicht möglich ist, aus der Schätzung eines vereidigten Sachverständigen errechnet wird.
XII. Abtretung
Die Abtretung von Rechten und/oder die Übertragung von Pflichten des Käufers aus dem Vertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung von Guliles doo. nicht zulässig.
XIII. Exportkontrollvorschriften
- Die Liefergegenstände können den Exportkontrollbestimmungen der Republik Slowenien, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten unterliegen.
- Wird der Liefergegenstand später ins Ausland exportiert, so ist der Käufer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
XIV. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Slowenien unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt auch für außervertragliche Schuldverhältnisse, die in engem Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen. Umfang und Ausmaß bestimmen sich auch bei der Rechtswahl nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Verträge mit Käufern, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, wird Maribor (Slowenien) als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart. Schiedsort ist Madrid, Slowenien. Sofern die Schiedsordnung keine entsprechenden Regelungen enthält, gilt das Verfahrensrecht dieses Ortes. Das Schiedsverfahren wird in slowenischer Sprache geführt. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung entscheiden.